Studie zum rechtskonformen Einsatz von Chat-Diensten in Unternehmen

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Studie zum rechtskonformen Einsatz von Chat-Diensten in Unternehmen

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Instant Messaging hat längst im Berufsalltag Einzug gehalten und ist in Unternehmen sowohl aus der internen wie auch der externen Kommunikation kaum wegzudenken. Allerdings herrschte bisher keine Klarheit, was die Rechtslage bei der Verwendung von Chat-Apps für berufliche Zwecke betrifft. Dabei kann eine Missachtung der gesetzlichen Anforderungen gravierende Konsequenzen haben, zumal fast immer personenbezogene Daten oder auch Geschäftsgeheimnisse involviert sind.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir beim renommierten FZI Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe eine rechtswissenschaftliche Studie mit Fokus auf die Situation in der EU und insbesondere in Deutschland in Auftrag gegeben. Die entstandene Abhandlung «Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext» durchleuchtet die rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Messenger-Nutzung minuziös, und der daraus abgeleitete Praxisleitfaden bietet Unternehmen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Wahl eines geeigneten Chat-Diensts.

Sowohl die über 300 Seiten starke Abhandlung wie auch der kompakte Praxisleitfaden sind frei zugänglich (Open Access). Beide Dokumente geben voll und ganz die Sichtweise der Autoren wieder; es erfolgte keine inhaltliche Einflussnahme durch Threema (vgl. Pressemitteilung FZI).

«In unserer Studie haben wir die Rechtslage für einen Einsatz von Messenger-Diensten im Unternehmen aufgezeigt mit dem Ziel, Klarheit über diesen komplexen Bereich zu schaffen und die rechtlichen Pflichten auch mit vereinfachten Checklisten aufzubereiten», so die Leiterin der Studie, Dr. Manuela Wagner.

«Wir sprechen in der Studie bewusst keine Empfehlungen für einzelne Anbieter aus. Wir konnten diese auch nicht im Detail untersuchen, dafür sind die möglichen Anwendungsfälle viel zu komplex», ergänzt die Juristin. «Dennoch lässt sich aus unserer Arbeit unter anderem das Fazit ziehen, dass zahlreiche, gerade für den privaten Gebrauch entwickelte Instant Messenger den im Unternehmenskontext relevanten rechtlichen Anforderungen an Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz in der Europäischen Union kaum oder gar nicht genügen.»